Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermarktung von Werbeflächen aller
Art im Internet. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge
wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag
des jeweiligen Werbekunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt.
II. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach dem
Einstellen bzw. Erscheinen auf der Website bzw. in weiteren elektronischen Werbeträgern
zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Einstellung
bzw. Erscheinen der Werbung schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation
nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
2. Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist das Unternehmen nach seiner Wahl
berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck
der Schaltung beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen.
Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens
zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder dem Unternehmen trotz
angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem
Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu. 3. Ein Fehler
bei der Werbeschaltung im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn die beanstandete
Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- oder
Hardware (z. B. Browser) oder durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer
Unternehmen oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten
oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten
Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider
und Online-Dienste, die außerhalb des Verantwortungs-/Einflussbereichs
des Unternehmens liegen, oder durch den Ausfall eines Servers, der nicht länger
als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn
der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, wegen höherer Gewalt,
Streik oder sonstigen Gründen, die nicht von dem Unternehmen zu vertreten
sind, hervorgerufen wird. 4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags
entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen
Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur
Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist.
III. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche
erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und
sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben
hat und frei darüber verfügen kann. 2. Der Auftraggeber stellt das
Unternehmen von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung
urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher
Bestimmungen bei dem Unternehmen entstehen können. 3. Der Auftraggeber
ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel
verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel
gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen
Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung
des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich des Unternehmens Probleme
bei der Übermittlung auftreten. 4. Können Werbeaufträge aus Gründen,
die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt
werden, wird die vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt.
Trifft dem Unternehmen keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung,
so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das Unternehmen. 5. Der Auftraggeber
ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dem Unternehmen
Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
Das Unternehmen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen
Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich
seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt
wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das Unternehmen zu
zahlen.
IV. Rücktrittsrecht
1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss
die Werbeschaltung aus Gründen abzulehnen, die für das Unternemen
eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann
der Fall, wenn die Werbeschaltung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche
oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt. 2. Der Auftraggeber hat das
Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden.
Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Unternehmens entsprechendes
Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch
auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft diem Unternehmen
an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind
von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei
dem Unternehmen bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers
sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers noch
keine Zahlungen erfolgt, so kann das Unternehmen den Ersatz für bereits
entstandene Kosten verlangen.
V. Stornierung
1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich
möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor
Kampagnenbeginn fallen keine Stornogebühren an.
VI. Preise
1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich
nichts anderes vereinbart wurde. 2. Preisänderungen für die Durchführung
von Werbeschaltungen für vereinbarte und bestätigte Schaltaufträge
werden wirksam, wenn sie von dem Unternehmen einen Monat vor der Einstellung
mit neuem Preis angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber
ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach
Erhalt der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.
VII. Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen
erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich
die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers
nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen
ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 2. Mit der Ertelung des Auftrages
wird die ausschliessliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch
den Kunden anerkannt.
VIII. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt entweder
durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail
seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des
Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte
Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 2. Vom Auftraggeber
mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter
Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt
sind. 3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.
IX. Haftung
1. Das Unternehmen haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit
der Website, ebenso wenig dafür, dass durch die Schaltung der Werbung bestimmte
Ergebnisse erzielt werden können. 2. Für Schadensersatz, gleich aus
welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs-
bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens. 3. In
allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche
Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz
auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen
oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
X. Haftungsausschluss
1. Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche
Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot
eingestellten Informationen. 2. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung
und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden
Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein
Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links
und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen,
sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen eingerichteten Gästebüchern,
Diskussionsforen und Mailinglisten.
XI. Copyright
Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen
sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung
oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht gestattet.
Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig,
der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche
gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen
Gericht gelten zu machen. 2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches
Recht.
XIII. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht
getroffen. 2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.
XIV. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem
Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer
schriftlicher Vereinbarungen. 2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs
wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann
das Unternehmen die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung
zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen unbeschadet, entgegenstehender
früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in
Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich
5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit ddas Unternehmen nicht
einen höheren Schaden nachweist. 4. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse
zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.